ABSTIMMUNGEN UND WAHLEN

Stimmrecht Kanton und Bund

Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister der Gemeinde eingetragen sind. Einziger Ausschlussgrund bildet die Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche im Sinne von Art. 369 ZGB.

Eidgenössische und Kantonale Blanko-Abstimmungsdaten

3. März 2024

9. Juni 2024

22. September 2024

24. November 2024

Stimmrecht Gemeinde

Stimmberechtigt sind alle Schweizer und Schweizerinnen, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und als Niedergelassene in der Gemeinde wohnen. Einziger Ausschlussgrund bildet die Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche im Sinne von Art. 369 ZGB.

Urnenöffnungszeiten und Abstimmungsorte

Tschiertschen:

Donnerstag
Während den Büroöffnungszeiten im Gemeindehaus Tschiertschen

Freitag
Während den Büroöffnungszeiten im Gemeindehaus Tschiertschen

Sonntag
10.15 – 11.00 altes Schulhaus

Praden:

Donnerstag
Während den Büroöffnungszeiten im Gemeindehaus Praden

Freitag
Während den Büroöffnungszeiten im Gemeindehaus Praden

Sonntag
09.30 – 10.00 Gemeindehaus Praden