Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Stimmregister der Gemeinde eingetragen sind. Einziger Ausschlussgrund bildet die Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche im Sinne von Art. 369 ZGB.
3. März 2024
9. Juni 2024
22. September 2024
24. November 2024
Stimmberechtigt sind alle Schweizer und Schweizerinnen, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und als Niedergelassene in der Gemeinde wohnen. Einziger Ausschlussgrund bildet die Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche im Sinne von Art. 369 ZGB.
Tschiertschen:
Donnerstag
Während den Büroöffnungszeiten im Gemeindehaus Tschiertschen
Freitag
Während den Büroöffnungszeiten im Gemeindehaus Tschiertschen
Sonntag
10.15 – 11.00 altes Schulhaus
Praden:
Donnerstag
Während den Büroöffnungszeiten im Gemeindehaus Praden
Freitag
Während den Büroöffnungszeiten im Gemeindehaus Praden
Sonntag
09.30 – 10.00 Gemeindehaus Praden
081 373 14 40
Polizei 117
Feuerwehr 118
Notarzt 144
Gift 145
Rega 1414
Notruf 112
Werkdienst, 081 552 04 03
Notfallnummer 081 356 10 10
081 373 01 02
079 588 75 81
Marcel Höltschi, 079 405 98 85
081 373 11 16 / 079 303 70 25