21 Jun Einleitung und öffentliche Auflage der Aufhebung von rechtskräftigen Quartierplänen
Gemäss Beschluss vom 11. Juni 2024 beabsichtigt der Gemeindevorstand, gestützt auf Art. 21 in Verbindung mit Art. 16 KRVO, die Aufhebung der nachfolgend aufgeführten Quartierpläne einzuleiten. Gleichzeitig findet in Anwendung von Art. 18 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) die öffentliche Mitwirkungsauflage statt.
Zweck:
- Aufhebung rechtskräftiger Quartierpläne aufgrund inzwischen realisierter Erschliessung oder Überbauung, nicht mehr relevanter Inhalte oder erheblich geänderter Verhältnisse seit dem Erlass
- Entschlackung der kommunalen Nutzungsplanung im Rahmen der laufenden Gesamtrevision der Ortsplanung
Die Akten liegen vom 21. Juni 2024 bis 22. Juli 2024 öffentlich auf. Gegen die beabsichtigte Aufhebung der einzelnen Quartierpläne kann während dieser Auflagefrist beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 16 Abs. 2 KRVO). Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung der Planung haben oder nach Bundesrecht zur Beschwerdeführung legitimiert sind. Die sechs Quartierpläne werden in einzelnen Verfahren aufgehoben.
Auflageakten:
- Publikationstext Einleitung Aufhebung Quartierpläne
- Plan Aufhebung Quartierplan Oberer Runcs 1:500
- Plan Aufhebung Quartierplan Arfinas-Pajüel 1:1’000
- Plan Aufhebung Quartierplan Blacktawuoscht 1:500
- Plan Aufhebung Quartierplan Tobelmatta 1:500
- Plan Aufhebung Quartierplan Talblick 1:500
- Plan Aufhebung Quartierplan Ob der Hecke 1:500