Erlass einer Planungszone

Gemeinde Tschiertschen-Praden, Erlass einer Planungszone

Anlässlich seiner Sitzung vom 7.1.2019 hat der Gemeindevorstand gestützt auf Art. 21 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) über das ganze Gemeindegebiet eine Planungszone mit folgenden Planungszielen erlassen:

a) Prüfung einer Reduktion der Bauzonen (Wohn-, Misch- und Zentrumszonen) entsprechend den Vorgaben von Art. 15 Abs. 1 und 2 RPG sowie des am 20. März 2018 beschlossenen kantonalen Richtplans – Siedlung (KRIP-S).

b) Umsetzung der weiteren Vorgaben von Art. 15 RPG sowie des kantonalen KRIP-S, insbesondere betreffend Förderung einer hochwertigen baulichen Siedlungsentwicklung nach innen und Siedlungserneuerung (KRIP-S, Ziff. 5.1.2, Handlungsanweisungen).

c) Erarbeitung von kommunalen Regelungen betreffend geschützten und ortsbildprägenden Bauten sowie die Festlegung von ortsbildprägenden Bauten (Art. 9 ZWG).

In der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die neue Planung erschweren oder dieser entgegenstehen könnte. Bauvorhaben dürfen nur bewilligt werden, wenn sie weder den rechtskräftigen noch den vorgesehenen neuen Planungen und Vorschriften widersprechen (vgl. Art. 21 Abs. 2 KRG). Baubewilligungen sind während der Geltungsdauer der Planungszone insbesondere dann zurückzustellen, wenn das Bauvorhaben

  • ein Baugrundstück betrifft, welches allein oder zusammen mit weiteren (auch Dritten gehörenden) Grundstücken gemäss Planungsziel Teil einer zusammenhängenden potenziellen Auszonungsfläche bildet. In diesem Fall darf das Bauvorhaben die “Auszonungseignung” der verbleibenden Restfläche in keiner Art und Weise negativ beeinflussen (keine Schaffung neuer Baulücken, keine Zerstückelung potenzieller Auszonungsflächen, kein ganzes oder teilweises Trennen potenzieller Auszonungsflächen vom angrenzenden Nichtbaugebiet etc.).
  • eine potenziell schutzwürdige Baute ohne Wohnnutzung innerhalb der Bauzone betrifft.

 

Der Gemeindevorstand behält sich vor, die Planungszone jederzeit entsprechend dem jeweils aktuellen Planungsstand zu konkretisieren bzw. an den jeweils aktuellen Planungsstand anzupassen. Die Planungszone gilt einstweilen bis am 7.1.2021 (2 Jahre).

Die Grundlagenpläne „Auszonungspotentiale 1:2‘000 Tschiertschen“ und „Auszonungspotentiale 1:2‘000 Praden“ liegen bei der Gemeindeverwaltung in Praden auf.

Der Erlass der Planungszone kann innert 30 Tagen seit der öffentlichen Bekanntgabe mit Planungsbeschwerde bei der Regierung angefochten werden (Art. 101 Abs. 1 KRG).

Am Freitag, 18.01.2019, 20:00 findet in der Mehrzweckhalle Tschiertschen eine Informationsveranstaltung betreffend der erlassenen Planungszone statt.

Gemeinde Tschiertschen-Praden, 11.1.2019
Der Gemeindevorstand