EINWOHNERKONTROLLE

Für An- und Abmeldungen bitten wir Sie, innerhalb von 14 Tagen persönlich auf der Gemeindeverwaltung vorbeizukommen und nachstehend aufgeführte Unterlagen mitzubringen, oder uns den Umzug elektronisch mitzuteilen.

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Elektronische Meldungen eUmzug

Für eine elektronische Abmeldung sowie Adressänderung benutzen Sie bitte eUmzug.

Wenn Sie die elektronische Abmeldung von Ihrer bisherigen Wohngemeinde mit eUmzug vollständig aufgegeben haben, können wir Sie als Zuzüger bei uns direkt erfassen. Falls ergänzende Angaben/Unterlagen einzureichen sind, erhalten Sie eine Mitteilung.

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Für Anmeldungen:

Anmeldung Schweizer/innen mit Heimatschein | Steuerdomizil und Stimmberechtigung in unserer Gemeinde

» Heimatschein
» Familienbüchlein (bei Zuzug einer Familie)
» aktuelle Krankenversicherungspolice

Anmeldung Schweizer/innen als Wochenaufenthalter | Steuerdomizil und Stimmberechtigung in einer anderen CH-Gemeinde

» Wohnsitzausweis bzw. Heimatausweis
» aktuelle Krankenversicherungspolice

Anmeldung Ausländer/innen aus EU/EFTA-Staaten | Zuzug aus dem Ausland

» Ausländerausweis oder Foto
» Pass oder ID
» Gesuch für die Ausländerbewilligung (A1)
» aktuelle Krankenversicherungspolice

Anmeldung Ausländer/innen aus EU/EFTA-Staaten | Zuzug innerhalb der Schweiz

» Ausländerausweis
» aktuelle Krankenversicherungspolice

Anmeldung Ausländer/innen aus nicht EU/EFTA-Staaten | Zuzug aus dem Ausland

» alter Ausländerausweis wenn vorhanden
» Pass
» Gesuch für die Ausländerbewilligung (B1)
» Scanformular inkl. Foto
» Arbeitsvertrag
» Ermächtigung zur Visumerteilung im Original
» aktuelle Krankenversicherungspolice

Anmeldung Ausländer/innen aus nicht EU/EFTA-Staaten | Zuzug innerhalb der Schweiz

» Ausländerausweis
» Pass
» Gesuch für die Ausländerbewilligung (B1)
» Scanformular inkl. Foto
» Arbeitsvertrag
» aktuelle Krankenversicherungspolice

Für Abmeldungen:

Abmeldung Schweizer/innen mit Heimatschein

» Schriften-Empfangsschein

Abmeldung Schweizer/innen als Wochenaufenthalter

» Schriften-Empfangsschein für Aufenthalter

Abmeldung Ausländer/innen

» Ausländerausweis

Umzug und Arbeitgeberwechsel

Umzüge innerhalb der Gemeinde und Arbeitgeberwechsel können Sie uns telefonisch, schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Bei Ausländer/innen benötigen wir deren Ausländerausweis.

Identitätskarte und Schweizer Pass

Für einen ID-Antrag müssen Sie persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorbeikommen. Wir benötigen ein aktuelles Passfoto sowie die alte ID bzw. bei Verlust eine Verlustmeldung der Polizei. Anforderungen an die Passfotoqualität
Beachten Sie die Anweisungen vom Bund betreffend Identitätskarte und Pass.
Bei ID-Anträgen für Kinder muss das Kind und ein erziehungsberechtigter Elternteil am Schalter anwesend sein. Die Unterschrift eines Elternteils ist erforderlich.

 

Für einen Passantrag oder das Kombiangebot (ID und Pass) müssen Sie persönlich im Ausweiszentrum vorsprechen:

 

Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden
Ausweiszentrum Chur
Gäuggelistrasse 7
Postfach 61
7002 Chur
Tel. +41 81 257 52 20

 

Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag 08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.00
Freitag 08.00 – 16.00 durchgehend
Eine telefonische Voranmeldung ist zwingend notwendig!

 

Alle Gebühren sind bar zu bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer ID ca. 3 Wochen dauert.

 

Nützliche Links:
Informationen ID und Pass
Reisehinweise