HUNDEHALTER

Verweis zu Hundesteuern.

 

Die Hundehalter sind verpflichtet, Erwerb, Adressänderungen, Halterwechsel sowie das Ableben des Hundes der AMICUS zu melden.

 

Identitas AG
Stauffacherstrasse 130A
CH-3014 Bern
Tel. 0848 777 100
info@amicus.ch
www.amicus.ch

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Tierarzt bzw. Ihrer Tierärztin.

 

Abschaffung Sachkundenachweis-Obligatorium
Die gesetzliche Pflicht zum Besuch von Kursen für den Erwerb der Sachkundenachweise wurde per 1.1.2017 abgeschafft.

 

Wie uns das Kantonale Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit mitteilt, bleiben aber alle anderen Bestimmungen der Tierschutzverordnung weiterhin rechtsgültig. Dies sind im Besonderen: Sozialkontakt, Bewegung und Umgang mit Hunden (Art. 70-73 TSchV). Ebenso muss der Hundehalter Vorkehrungen treffen, damit der Hund Menschen und Tiere nicht gefährdet (Art. 77 TSchV). Ab sofort liegt es nun in der Eigenverantwortung des Tierhalters, sich bei Bedarf die nötigen Sachkenntnisse für die Hundehaltung anzueignen.