BAUAMT

Baukommission

Franz Grimm

Bauchef

Telefon 081 373 11 76
bim fula Stein 41G
7064 Tschiertschen
Franz.Grimm@tschiertschen-praden.ch

Florian Jenny

Mitglied Baukommission

Telefon 081 373 12 36
Walaboda 69b
7063 Praden

Michel Jäger

Mitglied Baukommission

Telefon 081 356 10 66
Böbmes 10A
7064 Tschiertschen

Formulare / Planungshilfen


Neu: Reichen Sie Ihr Gesuch digital ein unter: https://ebau.gr.ch


Baugesuchsformulare


Bauen innerhalb der Bauzone

 

Baugesuchsformular Tschiertschen-Praden

Bauen ausserhalb der Bauzone

 

BAB Unterlagen

Beilage Baugesuch

 

 

Beilage Zweitwohnungen

Anzahl einzureichende Exemplare:
Meldeverfahren: digital
Baugesuch innerhalb der Bauzone: 5 fach + digital
Baugesuch ausserhalb der Bauzone: 9 fach + digital

Die Baugesuche können auch elektronisch über die kantonale EBau-Plattform eingereicht werden: https://ebau.gr.ch

Planungshilfen


Grenzwerte Energiegesetz Kanton Graubünden

 

Grenzwerte Energiegesetz GR

Baubewilligungsverfahren

Die momentan noch gültigen Baugesetze der Fraktionen Tschiertschen und Praden sind noch nicht an das neue kantonale Raumplanungsgesetz (KRG, BR 801.100) angepasst worden. Das kantonale Recht geht vor und enthält wesentliche Vorschriften, die im kommunalen Recht noch nicht enthalten sind. Einige wichtige Neuerungen sind:

 

1. In den Baugesetzen werden diejenigen Bauvorhaben aufgezählt, für welche eine Bewilligung zu erteilen ist. Diese Vorschrift wird abgelöst durch Art. 40 der kantonalen Raumplanungs-verordnung (KRVO), in dem aufgezählt wird, welche Bauvorhaben keiner Baubewilligung bedürfen. Die materiellen Bauvorschriften sind auch bei diesen Vorhaben einzuhalten.
2. Sämtliche Bauvorhaben, welche gem. Punkt 1 keine Baubewilligung erfordern, sind dem Meldeverfahren gem. Art. 50ff KRVO unterstellt.
3. Die öffentliche Auflage von Bauprojekten dauert neu nur noch 20 Tage (nicht mehr 30 Tage).

 

Zur Beurteilung eines Bauprojektes sind somit nebst dem kommunalen Baugesetz zwingend auch das KRG und die KRVO zu berücksichtigen. Weitere Infos und gesetzliche Grundlagen sind zu finden beim Kantonalen Amt für Raumentwicklung.

 

Für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone (BAB) ist zusätzlich eine Bewilligung des kantonalen Amts für Raumentwicklung notwendig. Hierfür sind die Formulare des Kantons an die Gemeinde einzureichen.

Zonenplan

Über die Plattform geogr.ch können die aktuellen Zonenpläne, Erschliessungspläne, Liegenschaftsinformationen und Eigentümer eingesehen werden:

GeoGR

Naturgefahrenkarte
Der Kanton Graubünden publiziert die Naturgefahrenkarte im Internet. Diese stellt die von Lawinen, Wasser, Steinschlag und Rutschung bedrohten Gebiete dar. Die Gefahren werden im Siedlungsgebiet beurteilt und mit fünf Gefahrenstufen dargestellt.

Grundbuch

Unser Grundbuchamt befindet sich in Chur. Es ist zuständig für die Führung der Grundbücher der Gemeinden Chur, Arosa und Tschiertschen-Praden. Das Grundbuchamt ist verantwortlich für die rechtskonforme Abwicklung des gesamten Vertragswesens im Grundstückhandel und –verkehr. Im Grundbuch sind alle Rechts- und Personenbeziehungen registriert, welche in Bezug auf die einzelnen Grundstücke bestehen. Das Grundbuchamt erteilt Auskünfte und bietet Hand für Besprechungen sowie Beratungen bezüglich der mit Grundstücken zusammenhängenden Rechtsgeschäfte und –beziehungen. Es prüft und errichtet Urkunden und verfasst Verträge sowie Grundbuchanmeldungen, welche für die Rechts- sowie Personenbeziehungen der einzelnen Grundstücke erforderlich sind. Abschliessend trägt es die abgeschlossenen Rechtsgeschäfte im Grundbuch ein und ist damit für die korrekte Führung des Grundbuches verantwortlich.

 

Grundbuchamt Chur
Rathausgasse 1
7000 Chur
Tel. + 41 81 254 50 00
grundbuchamt@chur.ch
www.chur.ch

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