BEWILLIGUNGEN UND GESUCHE

Gastwirtschafts-/Festwirtschaftsbewilligungen

Gesuche sind mindestens ein Monat vor der Eröffnung bzw. Übernahme eines Betriebes oder der Durchführung eines Anlasses an den Gemeindevorstand einzureichen.

Gesuchsformular Gastwirtschaftsbewilligung

Gesuch für Festwirtschaftsbewilligung

 

Dem Gesuch sind zudem folgende Unterlagen beizulegen:

  • Strafregisterauszug
  • Betreibungsauszug
  • Unterschriftliche Bestätigung (kann bei der Gemeindekanzlei angefordert werden)

 

Genauere Informationen entnehmen Sie dem Gastwirtschaftsgesetz Tschiertschen resp. Gastwirtschaftsgesetz Praden

Das Gesuch um Bewilligung zum Ausschank von gebrannten Wassern muss beim Kanton eingereicht werden. Das Gesuchsformular finden Sie auf www.gr.ch

Unterhaltungslotterie

Ab 1.1.2021 sind Unterhaltungslotterien nicht mehr bewilligungspflichtig, aber noch meldepflichtig. Die Meldungen sind dem Amt für Migration und Zivilrecht als zuständige Behörde einzureichen. Die entsprechenden Formulare und Informationen sind unter www.afm.gr.ch Geldspiele – Dokumentation verfügbar. Die Meldungen für bewilligungsfreie Lotterien sind mindestens 10 Tage vor der geplanten Durchführung bei der Aufsichts- und Vollzugsbehörde einzureichen.

Baugesuche

Baugesuche finden Sie hier

Bewilligungen für Güter- und Waldstrassen

Tschiertschen
Für das Befahren von Wald- und Güterstrassen besteht ein Fahrverbot (Art. 3, Reglement für das Befahren von Wald- und Güterstrassen). Folgende Strassen sind ohne Bewilligung frei befahrbar:

» Umfahrungsstrasse (Parkplatz – Wässerli)
» Wässerli – Rütenen – Züribänkli (bis Gemeindegrenze Molinis)
» Tschiertschen – Wässerli – Bödem – Furgglis – Alp Farur
» Fups – Trüggliboden
» Tschiertschen – Oberdorf – Bödem – Trüggliboden

 

Für die in Art. 2 aufgeführten Strassen werden Ausnahmebewilligungen erteilt.

Die Bewilligungen sind im alten Gemeindehaus Tschiertschen, Tourismusverein Tschiertschen, zu lösen und am Fahrzeug gut sichtbar anzubringen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Reglement für das Befahren von Wald- und Güterstrassen der Fraktion Tschiertschen.

Praden
Für das Befahren der Waldstrassen (inkl. Praderalp) besteht ein Fahrverbot (Art. 1, Strassenreglement Praden). Für diese Strassen werden Ausnahmebewilligungen erteilt. Die Bewilligungen sind bei der Gemeindeverwaltung Praden zu lösen und am Fahrzeug gut sichtbar anzubringen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Strassenreglement Praden.