Gesuche sind mindestens ein Monat vor der Eröffnung bzw. Übernahme eines Betriebes oder der Durchführung eines Anlasses an den Gemeindevorstand einzureichen.
Gesuchsformular Gastwirtschaftsbewilligung
Gesuch für Festwirtschaftsbewilligung
Dem Gesuch sind zudem folgende Unterlagen beizulegen:
Genauere Informationen entnehmen Sie dem Gastwirtschaftsgesetz Tschiertschen resp. Gastwirtschaftsgesetz Praden
Das Gesuch um Bewilligung zum Ausschank von gebrannten Wassern muss beim Kanton eingereicht werden. Das Gesuchsformular finden Sie auf www.gr.ch
Ab 1.1.2021 sind Unterhaltungslotterien nicht mehr bewilligungspflichtig, aber noch meldepflichtig. Die Meldungen sind dem Amt für Migration und Zivilrecht als zuständige Behörde einzureichen. Die entsprechenden Formulare und Informationen sind unter www.afm.gr.ch Geldspiele – Dokumentation verfügbar. Die Meldungen für bewilligungsfreie Lotterien sind mindestens 10 Tage vor der geplanten Durchführung bei der Aufsichts- und Vollzugsbehörde einzureichen.
Baugesuche finden Sie hier
Tschiertschen
Für das Befahren von Wald- und Güterstrassen besteht ein Fahrverbot (Art. 3, Reglement für das Befahren von Wald- und Güterstrassen). Folgende Strassen sind ohne Bewilligung frei befahrbar:
» Umfahrungsstrasse (Parkplatz – Wässerli)
» Wässerli – Rütenen – Züribänkli (bis Gemeindegrenze Molinis)
» Tschiertschen – Wässerli – Bödem – Furgglis – Alp Farur
» Fups – Trüggliboden
» Tschiertschen – Oberdorf – Bödem – Trüggliboden
Für die in Art. 2 aufgeführten Strassen werden Ausnahmebewilligungen erteilt.
Die Bewilligungen sind im alten Gemeindehaus Tschiertschen, Tourismusverein Tschiertschen, zu lösen und am Fahrzeug gut sichtbar anzubringen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Reglement für das Befahren von Wald- und Güterstrassen der Fraktion Tschiertschen.
Praden
Für das Befahren der Waldstrassen (inkl. Praderalp) besteht ein Fahrverbot (Art. 1, Strassenreglement Praden). Für diese Strassen werden Ausnahmebewilligungen erteilt. Die Bewilligungen sind bei der Gemeindeverwaltung Praden zu lösen und am Fahrzeug gut sichtbar anzubringen. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Strassenreglement Praden.
081 373 14 40
Polizei 117
Feuerwehr 118
Notarzt 144
Gift 145
Rega 1414
Notruf 112
Werkdienst, 081 552 04 03
Notfallnummer 081 356 10 10
081 373 01 02
079 588 75 81
Marcel Höltschi, 079 405 98 85
081 373 11 16 / 079 303 70 25